Europäisches Reisedokument Ein weiterer Schritt in Richtung Abschiebung um jeden Preis

Zum Treffen hoher Beamter aus Afrika und Europa auf halber Strecke des Valletta-Prozesses am 8. und 9. Februar auf Malta verstärkt die Europäische Union ihre Bemühungen, die Mobilität von Migrantinnen und Migranten einzuschränken, indem sie Abschiebungen mithilfe der neuen “Europäischen Passersatzpapiere" erleichtert. Die „Europäischen Passersatzpapiere“ wurden im Oktober 2016 fast unbemerkt von der Öffentlichkeit eingeführt.

Der von der EU, ihren Mitgliedstaaten und 35 afrikanischen Staaten in Valletta im November 2015 verabschiedete Aktionsplan adressiert „irreguläre Migration, Menschenhandel und die Ursachen erzwungener Migration". Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans geht es derzeit darum, die Zustimmung von „Drittstaaten“ zu Rückübernahmeabkommen zu erhalten. Diese Abkommen sollen die Abschiebung von Migrantinnen und Migranten erleichtern.

Die Einführung der „Europäischen Passersatzpapiere“ ist ein weiterer Schritt in der mehr als zwanzig Jahre alten EU-Strategie, ihre Migrationspolitik zu externalisieren. Diese Papiere werden ausschließlich von EU-Mitgliedstaaten ausgestellt und ermöglichen die Abschiebung einer Person, ohne dass der „Drittstaat“, aus dem sie vermeintlich kommt, die Herkunft bestätigt hat, und ohne die Rechte der betroffenen Person und den Gleichheitsgrundsatz zwischen souveränen Staaten (im Wiener Übereinkommen garantiert) zu beachten.

Trotz der starken Opposition der afrikanischen Regierungsvertreterinnen und -vertreter gegen die „Europäischen Passersatzpapiere“, die bereits Anfang November 2015 zum Ausdruck gebracht und zu Beginn dieses Jahres von der Zivilgesellschaft und der malischen Regierung erneuert wurde, werden die „Europäischen Passersatzpapiere“ bereits verwendet – mit erheblichen formalen und inhaltlichen Mängeln.

Über die negativen und unmittelbaren Auswirkungen einer Abschiebungsanordnung auf die Menschen hinaus ist zu betonen, dass die völlige Unklarheit über die Verwendung der Europäischen Passersatzpapiere zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen führen kann, wie die Zahl der offenen Fragen und Ungewissheiten zeigt (siehe Anhang).

Da der Abschiebeapparat zunehmend an Stärke gewinnt (Zusammenarbeit mit der Türkei, Afghanistan, Libyen und den neuen Befugnissen von Frontex), ist zu beachten, dass Grundrechte in der im Amtsblatt der EU veröffentlichten Verordnung nicht einmal erwähnt werden.

Die unterzeichnenden europäischen und afrikanischen Netzwerke zivilgesellschaftlicher Organisationen fordern die EU-Mitgliedstaaten auf, die Nutzung der „Europäischen Passersatzpapiere“ unverzüglich einzustellen, und verlangen von den EU-Behörden, öffentlich und ohne Verzögerung Informationen über ihre Verwendung bereitzustellen (siehe beigefügte Liste).

Mobilität ist ein Recht, kein Mittel zur diplomatischen Erpressung.